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Schloßmontagen Carsten Heuer

Neue KfW-Förderung von einbruchhemmenden Maßnahmen

Bundesministerien und KfW weiten Förderung von Einbruchschutzmaßnahmen aus - Senkung der Mindestinvestition von 2.000 Euro auf 500 Euro

Mit Wirkung zum 21. März 2017 werden Investitionen in einbruchschützende Maßnahmen bereits ab einem Volumen von 500 Euro staatlich bezuschusst

Mehr Informationen finden Sie auf der

Website der KfW Bank

 

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